Wir vom Institut für Theologie und Musik am Bibelseminar Bonn würden uns freuen, wenn du an unseren verschiedenen Angeboten teilnimmst. Dazu gehören dich nachstehenden Teilnahmebedingungen, die Inhalt jedes Vertrages sind. Der Träger jeder Veranstaltung (wenn nicht anders vermerkt) ist das Bibelseminar Bonn e. V. Die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften er §§651a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Anmeldung

Mit Deiner Anmeldung erklärst Du Dich bereit, ganz bewusst Teil einer christlichen Gemeinschaft zu sein und aktiv am jeweiligen Programm teilzunehmen – das ist eine persönliche und besondere Entscheidung.

Für den Ablauf der Veranstaltung ist die von uns eingesetzte Leitungsperson verantwortlich. Sie sorgt dafür, dass alles gut läuft, und ist während der Veranstaltung auch weisungsbefugt.

Bitte nutze für die Anmeldung die schriftlichen Formulare der Website.

Wenn Du noch nicht volljährig bist, brauchen wir zusätzlich die Unterschrift Deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten. Sie sollen uns bitte auch mitteilen, wenn es gesundheitliche Besonderheiten gibt, die wir wissen sollten.

Alle wichtigen Infos zur Veranstaltung – wie die wesentlichen Inhalte, der Preis, mögliche Zusatzkosten, Zahlungsbedingungen, Mindestteilnehmerzahl und Stornobedingungen – werden automatisch Teil des Vertrags. Nur wenn wir gemeinsam etwas anderes ausdrücklich und nachweisbar vereinbaren, gelten abweichende Regelungen.

Vertrag zur Teilnahme an einer Veranstaltung

Mit Deiner Anmeldung bietest Du uns verbindlich den Abschluss eines Vertrags zur Teilnahme an einer Tagesveranstaltung.
Dabei stimmst Du unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu und bestätigst, dass Du die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden hast. Diese wurde Dir vorab in klarer, verständlicher Sprache und leicht zugänglich zur Verfügung gestellt.

Die Verarbeitung Deiner Daten, die zur Durchführung des Vertrags notwendig ist, gehört selbstverständlich zum Vertragsinhalt. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung – inklusive der jeweiligen Rechtsgrundlagen – findest Du in der aktuellen Fassung unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website.

Deine Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder auch elektronisch (z. B. per E-Mail oder über unsere Website) erfolgen. Wenn Du noch weitere Personen mitanmeldest, haftest Du für deren vertragliche Verpflichtungen wie für Deine eigenen – vorausgesetzt, Du hast das ausdrücklich und gesondert erklärt.

Der Vertrag zwischen Dir und uns kommt zustande, sobald wir Deine Anmeldung annehmen. Dafür ist keine besondere Form notwendig. Direkt bei oder kurz nach Vertragsabschluss erhältst Du von uns eine schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail) mit allen wichtigen Infos – auch zum Datenschutz.

Bezahlung

Bei einigen unserer Veranstaltungen ist eine Zahlung erforderlich.
Ob und in welcher Höhe das der Fall ist, erfährst Du auf unserer Website oder während des Anmeldeprozesses. Die Anmeldegebühr ist ein fester Bestandteil des Vertrags.

Bitte nutze die möglichen Bezahlwege. Bei Überweisungen bitte unbedingt die Rechnungsnummer angeben.

Wenn Du Deine Zahlung nicht leistest, bedeutet das nicht, dass der Vertrag damit automatisch ungültig ist. Solange wir bereit und in der Lage sind, die Veranstaltung durchzuführen, besteht ohne vollständige Zahlung kein Anspruch auf Teilnahme – es sei denn, Du hast gesetzlich oder vertraglich ein Zurückbehaltungsrecht.

Wird der Veranstaltungspreis trotz Fälligkeit und einer von uns gesetzten Frist nicht bezahlt, behalten wir uns das Recht vor, Deine Teilnahme abzulehnen und Dir Rücktrittskosten gemäß den Bedingungen in der nächsten Ziffer zu berechnen.

Wenn Du per PayPal zahlen möchtest, gelten die PayPal-Nutzungsrichtlinien.

Die Rechnung bekommst Du ganz unkompliziert als PDF per E-Mail.

Rücktritt durch den Teilnehmer, Storno, Umbuchung, Ersatz

Dein Rücktritt von der Veranstaltung – was Du wissen solltest:

  1. Du kannst jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Dafür reicht eine Erklärung an uns – entscheidend ist, wann Deine Rücktrittserklärung bei uns eingeht. Wir empfehlen Dir, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
    Bitte beachte: Einfach nicht zur Veranstaltung zu erscheinen gilt nicht als Rücktritt. In diesem Fall bist Du trotzdem verpflichtet, den vollen Preis zu zahlen.
  2. Wenn Du zurücktrittst, entstehen uns in der Regel Kosten. Deshalb behalten wir uns vor, pauschale Stornogebühren zu berechnen. Diese berücksichtigen unsere eingesparten Ausgaben und die Möglichkeit, die Leistung anderweitig zu vergeben.
  3. Die Stornogebühren richten sich danach, wann Du zurücktrittst und welche Art von Veranstaltung gebucht wurde:
  • Bis 15 Tage vorher: 15 € Stornogebühr
  • 14 bis 2 Tage vorher: 50 %
  • Ab dem Tag vor Beginn: 90 %

Umbuchungen:
Du hast keinen Anspruch auf Änderungen wie z. B. Termin, Unterkunft oder Verpflegung. Dennoch sind wir bereit auf Deinen Wunsch etwas Umbuchungen kostenfrei vorzunehmen. Sollte durch die Umbuchung ein größerer Verwaltungsaufwand entstehen, berechnen wir ein Umbuchungsentgelt von 20 %, maximal jedoch 25 € pro Vorgang.

Ersatzperson:
Falls Du selbst nicht teilnehmen kannst, darfst Du bis Veranstaltungsbeginn eine Ersatzperson benennen, die für Dich einspringt – sofern sie zur Veranstaltung passt und nichts Organisatorisches oder Gesetzliches dagegenspricht. Die Ersatzperson und Du haften gemeinsam für den Preis und mögliche Mehrkosten.

Wichtiger Hinweis:
Da wir ein spendenfinanziertes Werk sind, können wir keine Verluste übernehmen, wenn Du wegen Krankheit oder behördlicher Quarantäne nicht teilnehmen kannst. Auch dann gelten die oben genannten Stornobedingungen.Wenn Du möchtest, fasse ich Dir jetzt alle überarbeiteten Abschnitte zu einem kompletten Teilnahme- und Anmeldehinweis-Dokument zusammen – z. B. als PDF-Vorlage oder Infoblatt. Sag einfach Bescheid!

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Wann wir als Veranstalter vom Vertrag zurücktreten oder kündigen können

Auch wir behalten uns das Recht vor, in bestimmten Fällen vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen. Das kann in folgenden Situationen passieren:

1. Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn Du die Veranstaltung trotz Ermahnung nachhaltig störst oder Dich so vertragswidrig verhältst, dass eine sofortige Beendigung des Vertrags notwendig ist, können wir Dich von der Veranstaltung ausschließen. In solchen Fällen ist die zuständige Leitung vor Ort berechtigt, in unserem Namen zu handeln. Wenn wir aus einem solchen Grund kündigen, behalten wir den Anspruch auf den vereinbarten Preis.

2. Rücktritt bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn – bei zu wenigen Anmeldungen:
Falls eine Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung in der Ausschreibung genannt wurde und diese Zahl nicht erreicht wird, dürfen wir bis zwei Wochen vor Beginn vom Vertrag zurücktreten. Wenn trotz aller Bemühungen die Teilnehmerzahl so gering ist, dass eine Durchführung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, dürfen wir ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. In beiden Fällen bekommst Du den kompletten Betrag  selbstverständlich umgehend zurückerstattet.

3. Rücktritt bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn – bei unzumutbarer Durchführung:
Manchmal treten unerwartete oder wesentliche Gründe auf, die eine Veranstaltung unmöglich oder unzumutbar machen – zum Beispiel eine extrem geringe Teilnehmerzahl oder andere ernsthafte Gründe, die nicht in unserer Verantwortung liegen. Auch dann behalten wir uns den Rücktritt vor.

Voraussetzung ist jedoch, dass diese Umstände nicht von uns verschuldet wurden (also z. B. keine Kalkulationsfehler) und wir diese nachweisen können. Auch hier bekommst Du selbstverständlich den gesamten bereits gezahlten Betrag zurück.